Ganz oben auf der Richterskala

Andreas Voßkuhle war zehn Jahre lang Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Es ist der 26. Februar 2020. Der ganze Saal lauscht gebannt, die Pressevertreter halten auf der Empore ihre Mikrofone bereit. Weiße Stühle. Die seitlichen Wände sind große Glasfronten - um Transparenz und Offenheit zu symbolisieren. Am Kopf des Saals stehen acht braune Sessel vor einer Holzwand, die stolz den deutschen Bundesadler trägt. Im Hintergrund links ruht eine Deutschlandflagge. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Urteil gefällt. Die Medien verfolgen den Fall schon länger. Acht Richter in roten Roben verkünden ihr Urteil: Dürfen private Vereinigungen einzelne Menschen dabei unterstützen, freiwillig aus dem Leben zu gehen? Ja, sagt Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts von 2010 bis 2020. "Zur Autonomie des Menschen im Sinne des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehört es, dass ich über das Ende meines Lebens selbst und frei bestimmen kann", stellt der Jurist im Gespräch klar. Selten war ein Fall des Bundesverfassungsgerichts so emotional. "Am Ende, als wir dann die Entscheidung verkündet haben, war es das erste und wohl einzige Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass viele Zuhörerinnen und Zuhörer geklatscht haben."

 

Bereits vor seiner Berufung ans Bundesverfassungsgericht war der 1963 in Detmold geborene Voßkuhle kein Unbekannter auf seinem Gebiet. Nach seiner Doktorarbeit 1992 und Habilitation 1998 folgte er 1999 einem Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an die Universität Freiburg, wo er 2007 zum Rektor gewählt wurde. Dieses Amt sollte er nicht lange bekleiden, denn bereits 2008 wurde er auf Vorschlag der SPD als Richter und Vizepräsident in das Bundesverfassungsgericht gewählt - das höchste deutsche Gericht. Mit dem Ziel, ihn 2010 zum Präsidenten zu wählen, was dann auch geschah. Nach seinem Abschied 2020 kehrte er wieder in den Lehrbetrieb an sein Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie in Freiburg zurück. Zusätzlich engagiert er sich im Universitätsrat, als Vorsitzendender des Vereins "Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V." sowie in verschiedenen gemeinnützigen Stiftungen. Voßkuhle war 2012 und 2016 im Gespräch für das höchste Amt im Staat. "Ich bin zweimal gefragt worden, ob ich Bundespräsident werden möchte. Die Mehrheiten waren jeweils gesichert." Er habe sich trotzdem dagegen entschieden, unter anderem deshalb, weil er den Eindruck hatte, als Präsident des Bundesverfassungsgerichts seinem Land besser zu dienen.

 

Allerdings stand zu Beginn gar nicht fest, dass Voßkuhle sein Leben der Rechtswissenschaft widmen würde. "Es gab noch zwei andere Alternativen: Theaterwissenschaften und Architektur", erzählt er. Allerdings sei ihm damals aufgefallen, dass einige Leiter großer Theaterhäuser ursprünglich Juristen gewesen seien. Wenn man auch als Jurist ein Theater führen könne, dann müsse man dafür vielleicht nicht unbedingt Theaterwissenschaften studieren, habe er sich gedacht. Zudem besitze die Verkündung einer Gerichtsentscheidung auch Elemente einer Aufführung: das Eintreten, das Tragen der roten Roben, die gespannte Stille, das Sich-Erheben, das Vorlesen des Tenors, das Sich-Setzen und das Abnehmen des Baretts. "Von meiner zweiten Passion, der Architektur, brachte mich tatsächlich ein befreundeter Architekt meiner Eltern ab." Dieser habe ihm erzählt, dass er nur noch Geld zum Leben habe, bis er 72 ist. Danach müsse er wohl aus dem Leben scheiden. Bei der Berufswahl spielte auch der Umstand eine Rolle, dass sein Vater selbst als Verwaltungsjurist arbeitete. Die Frage, ob Jura zurecht das Image einer trockenen Wissenschaft habe, verneint Voßkuhle vehement. Sein Vater zum Beispiel sei Ende der Sechzigerjahre zusammen mit einem Kollegen im Innenministerium beauftragt worden, im Zuge der Gebietsreform die Neugliederung im Ruhrgebiet zu planen. Das zeige, dass die Rechtswissenschaften sehr konkret, kreativ und auch - wie im Fall der Sterbehilfe - emotional sein können. Dennoch gebe es eine obligatorische Distanz, die Urteile dürfen nicht emotional beeinflusst werden. Ihm hänge auch kein Urteil bis heute nach. Durch die Intensität der Verfahren seien die Urteile "selten grober Unfug".

 

Das Bundesverfassungsgericht besteht im Kern aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Laut Voßkuhle bearbeitet es im Jahr durchschnittlich knapp 6000 Kammerentscheidungen, bei denen jeweils drei Richter einen Fall bearbeiten und einstimmig entscheiden müssen. Deutlich aufwendiger seien jedoch die etwa 25 Senatsverfahren im Jahr, für die der zuständige Richter für das jeweilige Fachgebiet häufig ein Votum von etwa 500 bis 1000 Seiten verfassen müsse, in dem alle relevanten Sach- und Rechtsfragen ausführlich behandelt würden. Dieses Votum würde dann allen acht Richtern eines Senats vorgelegt und beraten. In einigen Fällen finde eine mündliche Verhandlung statt. Auf der Grundlage des Beratungsergebnisses erstelle der zuständige Richter dann einen Urteilsentwurf, der von allen acht Richtern bis auf jedes kleinste Komma und jede Formulierung intensiv diskutiert werde. Und das in einem kleinen Raum ohne jegliche Störfaktoren. "Man gibt sein Handy und sein Laptop vorher ab, man hat nur Bleistift und Papier." Sechs bis neun Stunden am Tag, mindestens zwei Tage in der Woche verbrächten die Richter auf diese Weise. Die restliche Zeit werde genutzt, um Besprechungen und die Kammerentscheidungen vorzubereiten. Die Senatsdiskussionen zu leiten sei Aufgabe des Präsidenten. Dieser sei allerdings auch Richter mit den gleichen Aufgaben und Verpflichtungen wie die anderen Richter. Zusätzlich müsse er das Gericht nach außen vertreten und zusammen mit der Pressestelle einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. 

 

Das alles unter einen Hut zu bekommen, stelle eine Herausforderung dar, die unter 80 Wochenstunden Arbeitszeit kaum zu leisten sei. Über die Auswirkungen auf sein Privatleben während seiner Präsidentschaft sagt Voßkuhle: "Fakt ist, dass das soziale Leben sehr reduziert ist. Man verbringt nur noch sehr wenig Zeit mit seiner Partnerin, und man verbringt nur noch sehr, sehr wenig Zeit mit seinen Freunden." 

 

Der hohe Preis, den man zahle, sei allerdings keineswegs sinnlos, denn in kaum einer Position sei man der Verfassung so nahe und könne diese so direkt schützen. In deren Mittelpunkt stehe die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Auf die Frage, was diese für Voßkuhle selbst bedeutet, muss er nicht lange überlegen: "Im Kern geht es darum, jeden anderen Menschen als freien und gleichen Träger von Rechten wahrzunehmen." Und nach kurzem Überlegen fügt er hinzu, der Einzelne dürfe nicht zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden. "Das ist im Kern für mich die Menschenwürde, also das Versprechen, dass ich nie rechtlos bin, und dass ich immer ein Set von unveräußerlichen Grundrechten auf meiner Seite habe." 

 

Mit der Garantie der Menschenwürde eng verknüpft ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dazu gehöre auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild oder das Recht auf Schutz der Privatsphäre. "Social Media sehe ich vor diesem Hintergrund als sehr ambivalent an", erklärt Voßkuhle. Rote Linien seien durch die Anonymität im Netz leicht zu überschreiten. "Im demokratischen Diskurs braucht es natürlich immer auch Widerspruch, es braucht die Opposition und den politischen Gegner, aber der politische Gegner darf nicht zum Feind werden." Die Grundidee der Demokratie, dass die Minderheit eine realistische Chance habe, zur Mehrheit zu werden, werde in den sozialen Medien häufig unterlaufen. "Dem kann jedoch jeder Einzelne entgegenwirken, indem er selbst zuhört und andere Meinungen toleriert." 

 

Ein Projektbeitrag von: ,
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09. Dezember 2024, Nr. 287, S. 26 - Ferdinand Abd-El-Ghani, Gymnasium Kenzingen

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