Marie Breloer kommt zu ihren Kunden nach Hause - das ist auch bürokratisch
In einer Tasche liegen Kämme, Scheren, Spangen und andere Utensilien. Marie Breloer steht hinter einem Stuhl in einem Wohnzimmer in Glienicke, nördlich von Berlin. Die 41-Jährige im türkisen Rock und blauen Pullover hält einen Kamm in der Hand, bereit, Haare zu schneiden. Sie arbeitet als mobile Friseurin und kommt zu ihren Kunden nach Hause. "Die Idee, mich ganz offiziell mobil und selbständig zu machen, kam nach der Scheidung im Dezember 2022." So konnte sie ihre Arbeit mit ihren Kindern, die damals vier und zehn Jahre alt waren, besser vereinen. "Ich kann so am besten meine Arbeit planen und muss auch nicht weit nach Berlin rein oder in eine feste Anstellung."
Seit Ende April hat die ausgebildete Friseurin die Rechte eines Meisters und darf damit auf Kunden zugehen und für sich werben. Da der Beruf der mobilen Friseurin als Reisegewerbe gilt, konnte sie ihre Dienste den Kunden zuvor nur unangekündigt anbieten. So werden Berufe von Menschen bezeichnet, die von Haus zu Haus gehen und dort direkt ihre Dienste anbieten. Das bedeutet "keine Visitenkarten, keine Homepage", keine Terminvereinbarungen. Sie konnte demnach nicht für sich werben. "Ich durfte zwar arbeiten, aber ich durfte es nicht sagen." Vor 60 Jahren hätten diese Regularien vielleicht noch Sinn gemacht, weil es mehr Handwerker gab und die gewisse Qualifikationen benötigten, meint Breloer. "Aber in der heutigen Zeit, wo Handwerker so gebraucht werden, ist das total überholt, und gerade als selbständige mobile Friseurin ist es total wichtig, Werbung zu machen."
Als Friseurmeisterin darf sie sich dennoch nicht bezeichnen, da sie durch eine Ausnahmegenehmigung die Prüfung absolviert hat. Nur durch den Schwerbehindertenausweis, den sie aufgrund einer längeren Depression hat, konnte sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen und die kleine Meisterprüfung ablegen. Diese besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, die zwei und vier Stunden dauern. Ausnahmen, wie im Falle Breloers, sind nur möglich, wenn man sechs Jahre in dem Beruf als Friseurin gearbeitet hat, davon zwei Jahre in leitender Position, über 50 Jahre alt ist, gesundheitliche Einschränkungen oder einen Behindertenschein hat. Letzteres traf auf die Friseurin zu, die als Beleg ihre Klinikbefunde vorlegen musste. Anstelle der Teilnahme an den Weiterbildungskursen reichte es deshalb, nur die Prüfung zu absolvieren. "Ich habe quasi meinen Friseurmeister in Klein gemacht." Breloer konnte sich trotz des Werbeverbots für Friseure ohne Meistertitel einen kleinen Kundenstamm aufbauen. Es war schwierig, aber es funktionierte, dass die Leute auf sie zukamen. "Das ging über Mund zu Mund und Weitererzählung." Sie ist zuversichtlich, dass sie bald neue Kunden dazugewinnen kann. "Im Moment ist es gut, dass ich eine gewisse Unabhängigkeit habe."
Souverän steckt sie die Haare der 50-jährigen Kundin nach oben und beginnt mit dem Schneiden. "Tatsächlich gibt es nicht viele mobile Friseure", sagt sie. Dabei bieten diese ein wichtiges gesellschaftliches Angebot, etwa für Menschen, die nicht mobil sind oder einen eng getakteten Arbeitsalltag haben wie Senioren, Eltern oder Alleinerziehende. "Ich sehe einfach viele gestresste Eltern und auch Kinder. Das macht mich immer traurig. Eine mobile Friseurin passt da sehr gut in die heutige Zeit." Wichtig sei dieses Angebot auch für Krankenhäuser oder Altersheime. "Ich habe Kunden aus allen Altersgruppen und sozialen Schichten. Jung, alt, schwul, lesbisch, alles, alles." Weil die Kunden so unterschiedlich sind, erlebt sie stets Neues. "Es ist ganz schön, dass ich merke, dass ich alle meine Kunden total gern habe."
Es brauche allerdings eine gute Menschenkenntnis und genaues Hinhören, um zu verstehen, was der Kunde möchte. "Haare sind schon etwas sehr Intimes." Breloer spürt bei der Arbeit, dass sie das Handwerk liebt. "Es ist ein schönes Gefühl. Man kann in relativ kurzer Zeit Menschen ziemlich glücklich machen."