Manchmal sind Laien im Recht

Schöffen sind wichtig für das Gericht. Ein ausgeprägter Sinn für Gerechtigkeit hilft.

Es ist Viertel vor neun, als Karin Emich das große, moderne Gerichtsgebäude in Wiesbaden betritt. Sie weiß noch nicht, was sie heute erwartet. Im Foyer zeigt sie ihre Ladung vor. Sie geht einen langen Flur entlang, zahlreiche Türen reihen sich aneinander, hinter denen sich die Gerichtssäle befinden. Am richtigen angekommen, warten bereits Menschen, bis die Verhandlung um neun Uhr beginnt. Die Stimmung ist angespannt.

 

Die 47 Jahre alte Diplom-Archivarin ist ehrenamtliche Schöffin am Landgericht Wiesbaden und Mutter von drei Kindern. Mit den Berufsrichtern und anderen Schöffen nimmt sie an den Verhandlungen teil, hört sich Zeugenaussagen an und entscheidet am Ende gemeinsam mit den anderen Richtern über das Urteil.

 

Vor jeder Verhandlung bekommen die Schöffen eine kurze Einweisung in den Fall, der verhandelt wird. Diese findet in einem Besprechungszimmer statt, das sich direkt neben dem Gerichtssaal befindet. Die Richter erklären, worum es geht, wer der Angeklagte ist und welche Besonderheiten es bei dem Fall gibt. "So bekommt man einen ersten Eindruck davon, was einen an diesem Tag erwartet", erklärt Emich. Am Landgericht Wiesbaden gibt es unterschiedliche Strafkammern. In der Großen Strafkammer sitzen zwei Schöffen gemeinsam mit drei Berufsrichtern, in der Kleinen Strafkammer sind es zwei Schöffen und ein Richter. Der Richter eröffnet den Prozess und stellt dem Angeklagten zunächst Fragen zu seiner Person. Anschließend verliest der Staatsanwalt die Anklage. Im weiteren Verlauf werden Zeugen und gegebenenfalls Sachverständige befragt. So gewinnen die Schöffen einen ersten Eindruck von dem Fall. "Manchmal ist es auch schwierig, die einzelnen Puzzleteile zusammenzubringen, da die Zeugenbefragungen nicht immer den chronologischen Ablauf der Tat widerspiegeln", erklärt Emich.

 

Nach der Beweisaufnahme ziehen sich die Richter und Schöffen zur abschließenden Entscheidungsfindung zurück. Gemeinsam wird besprochen, wie die einzelnen Aussagen und Beweise zu bewerten sind und welches Urteil daraus folgt. "Die Schöffen sind dabei auf die Richter angewiesen, da diese den fachlichen Sachverstand haben. Sie erklären dann meist, welcher Paragraph zur Anwendung kommt und warum. Die Richter versuchen alles so zu erklären, dass auch die Schöffen es verstehen, denn es gibt viele Dinge zu beachten - warum etwas greift und etwas anderes nicht. Die Schöffen bringen dabei natürlich auch ihre Eindrücke ein, zum Beispiel wie glaubwürdig die Zeugen waren und wie glaubwürdig der Angeklagte wirkt." Am Ende entstehe aus den vielen "Puzzleteilen" ein Gesamtbild. In der gemeinsamen Beratung werden die Argumente, die für und gegen den Angeklagten sprechen, gesammelt und abgewogen. Die Meinung der Schöffen werde bei der Entscheidung genauso berücksichtigt wie die der Berufsrichter. Anschließend werde das Strafmaß festgelegt.

 

In Deutschland gibt es derzeit laut Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter etwa 60.000 Schöffen, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben. Ihre Arbeitgeber sind verpflichtet, sie für diese Tätigkeit freizustellen. Emich wurde durch einen Zeitungsartikel auf das Schöffenamt aufmerksam. "Bisher hatte ich eigentlich wenig bis gar nichts mit der Justiz zu tun. Mich hat es aber schon immer interessiert, wie Gerichte arbeiten." Sie hat sich 2023 über die Internetseite ihrer Gemeinde für das Schöffenamt beworben. Die Gemeindevertretungen leiten dann sogenannte Vorschlagslisten an den Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Land- oder Amtsgerichts, und dieser wählt dann die Schöffen.

 

"Wenn man sich für das Schöffenamt bewerben möchte, sollte man über ein gewisses Rechtsverständnis und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügen. Außerdem ist Geduld wichtig, da in der Justiz vieles sehr langwierig ist", sagt Emich. Neben den Erwachsenenschöffen gibt es auch Jugendschöffen für Fälle, bei denen Jugendliche oder Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr vor Gericht stehen. Für beide Arten von Schöffen gibt es Ersatzschöffen, die einspringen, wenn ein Schöffe an einer Verhandlung nicht teilnehmen kann.

 

Seit drei Jahren ist Emich als Schöffin tätig. Am Ende eines Jahres bekommt sie in einem Brief die etwa zehn bis zwölf Termine für das nächste Jahr mitgeteilt. Diese Termine müssen sich die Schöffen freihalten. Nur triftige Gründe wie Krankheit oder ein bereits geplanter Urlaub erlauben ein Fehlen und müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Ein Ersatzschöffe übernimmt dann den Termin. Nicht alle bekannt gegebenen Termine finden statt. "Es werden viele Termine auch abgesagt, zum Beispiel, weil ein anderes Verfahren länger dauert und es dann zur Terminkollision kommt. Das ist natürlich etwas unglücklich, da man sich die Zeit dafür ja bereits freigehalten hat."

 

In ihrer dreijährigen Zeit als Schöffin am Landgericht hatte Emich schon über Totschlag, Betrug, Fahrerflucht und Diebstahl zu urteilen. Darunter seien viele Berufungsverfahren gewesen, die nach einem Tag bereits erledigt waren. In seltenen Fällen gingen die Verfahren auch über mehrere Tage. Insgesamt sei das Schöffenamt eine bereichernde Tätigkeit, bei der man einen interessanten Einblick in das deutsche Rechtssystem erhalte. Außerdem sei sie mit menschlichen Schicksalen konfrontiert worden, von denen sie sonst nichts mitbekommen hätte. Bisher hatte sie noch keine belastenden Fälle. Ob sie nach ihrer ersten fünfjährigen Wahlperiode als Schöffin weitermache, wisse sie noch nicht. Eine Begrenzung der Anzahl der Wahlperioden gibt es nicht.

Ein Projektbeitrag von: ,
Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH vom 24.08.2026, Nr. 195, S. 26 - Tom Emich, Friedrich-List-Schule, Wiesbaden

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