Krankheitsverläufe statt Leichenschau

Immer wieder bekommt Werner Püschel zu hören: "Sie sind Pathologe? Schneiden Sie dann auch an Leichen herum?" "Mit Mord und Totschlag haben wir nichts zu tun", erklärt der Arzt am Institut für Pathologie Saarbrücken-Rastpfuhl. Geduldig erklärt der Professor mit Kittel und Brille den Unterschied zwischen seinem Fachgebiet und der Rechtsmedizin. Dass viele Leute die Pathologie mit der Rechtsmedizin verwechseln, ist nichts Neues. "Die Leiche kommt dann in die Pathologie", heißt es schon in der amerikanischen Serie "Quincy" aus den siebziger Jahren. Dort werden Verbrechensopfer zur Obduktion in die Pathologie gebracht, Quincy jagt nach Feststellung der Todesursache und messerscharfen Rückschlüssen auf den Täter dann direkt noch den Bösewicht. Das hat mit der Wirklichkeit der Pathologie und Rechtsmedizin in Deutschland so viel zu tun wie die Schwarzwaldklinik mit dem Krankenhausalltag.

Der Sektionssaal der Pathologie sieht so aus, wie man es aus dem Fernsehen kennt: mit sauberen Edelstahltischen, glänzenden Skalpellen und Leuchtstoffröhren an der Decke. In einem solchen Saal arbeitet ein moderner Pathologe allerdings nicht so häufig. Sein typischer Arbeitsplatz ist ein Büro: mit Büchern, Schreibtisch mit Mikroskop und Computer. Anders als man sich das vorstellt, ist die Arbeit des Pathologen die Begutachtung von Präparaten unter dem Mikroskop, Büroarbeit sozusagen. "Eigentlich beschäftigen wir uns mit Krankheiten und ihren Verläufen", erklärt Püschel. Dabei geht es heutzutage meist um die Untersuchung von Gewebeproben, die während einer Punktion oder Operation entnommen werden. Der Arzt, der das Gewebe zum Beispiel während einer Operation entfernt hat, schickt es in die Pathologie. Während des Transports ist die Probe zur Fixierung und Konservierung in Formalin gelagert. In der Pathologie bereiten die Laboranten die Proben zum Zuschnitt vor. Der Pathologe begutachtet das Präparat zunächst von außen. Beim Zuschnitt zerschneidet er die Gewebeprobe, sofern sie zu groß ist, um auf den Objektträger zu passen, und begutachtet diese Stücke äußerlich. Wenn der Zuschnitt zu Ende ist, bereiten die Laboranten die etwa zweimal zwei Zentimeter großen Stücke für die Objektträger auf. Dabei wird das Gewebestück in eine Kapsel gelegt und gefärbt, damit man unter dem Mikroskop etwas erkennen kann. Im nächsten Schritt werden die Präparate in der Kapsel mit Wachs umschlossen. Zum Schluss schneiden die Laboranten das eingewachste Präparat in hauchdünne Scheiben und tragen es auf den Objektträger auf. "Nach dieser ganzen Prozedur macht der Pathologe die entscheidende Arbeit, die mikroskopische Gewebsuntersuchung", erläutert Püschel. Er stellt eine Diagnose und übermittelt den Befund an den behandelnden Arzt. "Mit den Patienten kommen wir in der Regel gar nicht in Kontakt", sagt der Professor.

Elke Eltze, ebenfalls Pathologin am Institut für Pathologie Saarbrücken-Rastpfuhl, berichtet von Fällen, bei denen ganz deutlich wird, dass hinter jedem Präparat unter dem Mikroskop ein Mensch und sein Schicksal stehen: "Einmal gab es den Fall, dass der behandelnde Arzt bei einem Patienten in der Computertomographie einen bösartigen Lungentumor im Verdacht hatte und daraufhin ein Operationspräparat zu uns geschickt hat. Nach der groben Betrachtung des Präparats mit bloßem Auge war ein abgestorbener Tumor aufgefallen. Glücklicherweise stellte sich bei der mikroskopischen Untersuchung heraus, dass es nur ein typischer Lungentuberkuloseherd und kein Lungenkrebs war", erzählt die Privatdozentin.

Ein pathologisches Institut hat neben den Sektionsräumen und Büros ein Labor. In den Laborräumen sieht man Flüssigkeiten wie Formalin, Hämatoxylin und Eosin, hört das leise Surren der Aggregate und Absaugvorrichtungen. Es riecht chemisch-steril. Die Mitarbeiter arbeiten in den gefliesten Räume an metallenen Arbeitsflächen, die blitzeblank sauber sind. Dort werden die Gewebeproben angeliefert, mit einer Nummer versehen. Sie bekommen ihre Nummer chronologisch - so, wie sie im Institut eintreffen. Nachdem die Diagnose gestellt wurde, kommen die Objektträger ins Archiv, wo sie fünfzehn Jahre gelagert werden.

Püschel verdeutlicht: "Der Unterschied zur Rechtsmedizin ist: Wir machen Leichenöffnungen, wenn die Todesursache unklar, aber natürlich ist. Es wirkt vielleicht unlogisch, aber Pathologien dürfen nur sezieren, wenn eine natürliche Todesursache vorliegt. Das ist zum Beispiel bei Menschen häufig der Fall, die mehrere Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder eine Infektionserkrankung der Lunge haben. Versterben diese Menschen, wird in der Regel der Hausarzt benachrichtigt, der dann den natürlichen Tod bescheinigt. Woran der Patient jedoch letztlich verstorben ist, bleibt in solchen Fällen unklar. Bei unnatürlichem Tod, oder wenn unklar ist, ob natürlich oder unnatürlich, ermittelt der Staatsanwalt und muss erst klären, ob der Verdacht auf ein Verbrechen vorliegt und der Rechtsmediziner obduzieren muss. Auch ein natürlicher Tod kann unklar sein, zum Beispiel können ein Herzinfarkt oder eine Lungenembolie von außen nicht unterschieden werden. Die Rechtsmediziner begutachten und beurteilen bei Tod durch äußere Einwirkung." Pathologen haben früher öfter Leichenöffnungen durchgeführt. Sie stellten den Totenschein aus, auf dem vermerkt wird: Wer ist gestorben? Wo und wann ist die Person gestorben? Was für eine Todesursache? War es ein natürlicher oder unnatürlicher Tod? Damals ging es darum, mehr über die Krankheiten zu erfahren, die zum Tod geführt haben. Pathologische Sektionen werden heute nur noch an universitären Instituten durchgeführt, aber auch dort nur selten. Das liegt nicht zuletzt an der sogenannten Zustimmungsregelung, das heißt dass die Angehörigen ihre Zustimmung zur Sektion erteilen müssen. Auch das ist in der Rechtsmedizin anders. Hier werden die zumeist gerichtlichen Sektionen von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Auch Privatleute, also Angehörige des Verstorbenen, können eine Sektion in der Rechtsmedizin in Auftrag geben.

Ein anderer Grund für den Rückgang der pathologischen Sektionen ist, dass man mittlerweile in der Medizin über alternative Methoden verfügt wie Computertomographie, Magnet-Resonanz-Tomographie und Ultraschall. "Mit Mord und Totschlag hat ein Pathologe in der Regel nur ein halbes Jahr im Studium zu tun. Genauso müssen auch die Rechtsmediziner für ein halbes Jahr bei uns Krankheiten bestaunen", schmunzelt Püschel und wendet sich seinem Mikroskop zu.

Ein Projektbeitrag von: ,
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.04.2019, Nr. 99, S. 26 - Gustav Eltze

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